Die Europäische Sozialcharta und ihre Umsetzung in Deutschland

Germany

Deutschland ratifizierte die Europäische Sozialcharta am 27.01.1965 und akzeptiert 67 der 72 Artikel der Charta. Allerdings hat Deutschland bislang nur die ursprüngliche Version der Europäischen Sozialcharta ratifiziert.

  • Die revidierte Europäische Sozialcharta hat die Bundesrepublik am 29.06.2007 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.
  • Das Zusatzprotokoll der Europäischen Sozialcharta wurde unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.
  • Das Änderungsprotokoll zur Europäischen Sozialcharta und das Zusatzprotokoll über Kollektivbeschwerden sind von Deutschland weder unterzeichnet noch ratifiziert worden.

Tabelle der akzeptierten Bestimmungen

Übersicht über die ratifizierten Bestimmungen
1.11.21.31.4 
2.12.22.32.42.5
3.13.23.3  
4.14.24.34.44.5
5    
6.16.26.36.4 
7.17.27.37.47.5
7.67.77.87.97.10
8.18.28.38.4 
9    
10.110.210.310.4 
11.111.211.3  
12.112.12.312.4 
13.113.213.313.4 
14.114.2   
15.115.2   
16    
17    
18.118.218.318.4 
19.119.219.319.419.5
19.619.719.819.919.10
ZP 1ZP 2ZP 3ZP 4 
RatifiziertNicht ratifiziert 
ZP: Zusatzprotokoll  

Zwischen 1968 und 2013 hat Deutschland 30 Berichte über die Anwendung der Sozialcharter abgegeben. Nach einer Entscheidung des Ministerkomitees von 2006 wurden die Bestimmungen sowohl der Charta von 1961 und der revidierten Charta in vier thematische Gruppen unterteilt. Die Staaten verfassen danach einen Bericht über die Bestimmungen in Bezug auf eine der vier thematischen Gruppen auf der Basis eines Jahres. Demzufolge wird über jede Bestimmung der Charta einmal in 4 Jahren berichtet.

  • Themengruppe 1: Beschäftigung Ausbildung und Chancengleichheit
  • Themengruppe 2: Gesundheit, soziale Sicherheit und sozialer Schutz
  • Themengruppe 3: Arbeitnehmerrechte
  • Themengruppe 4: Kinder, Familie, Migranten

Der 30. Bericht, der am 18. Dezember 2012 eingereicht wurde, betrifft die angenommenen Bestimmungen über die Themengruppe 2 „Gesundheit, soziale Sicherheit und sozialer Schutz“, dh:

  • Die richtigen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen (Artikel 3)
  • Das Recht auf Schutz der Gesundheit (Artikel 11)
  • Das Recht auf soziale Sicherheit (Art. 12)
  • Das Recht auf soziale und medizinische Betreuung (Artikel 13)
  • Das Recht auf Inanspruchnahme sozialer Dienste (Artikel 14)

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