Die revidierte Europäische Sozialcharta

Parliamentarische Versammlung des Europarats

Die revidierte Europäische Sozialcharta ist am 1. Juli 1999 in Kraft getreten. Mit dieser Fassung sollte die Europäische Sozialcharta modernisiert werden. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der europäischen Gesellschaft seit der Entstehung der Europäischen Sozialcharta im Jahr 1961 soll die Neufassung einen verbesserten Schutz der in ihr festgelegten grundlegenden wirtschaftlichen und

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Die Europäische Sozialcharta und ihre Umsetzung in Deutschland

Germany

Deutschland ratifizierte die Europäische Sozialcharta am 27.01.1965 und akzeptiert 67 der 72 Artikel der Charta. Allerdings hat Deutschland bislang nur die ursprüngliche Version der Europäischen Sozialcharta ratifiziert. Die revidierte Europäische Sozialcharta hat die Bundesrepublik am 29.06.2007 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Das Zusatzprotokoll der Europäischen Sozialcharta wurde unterzeichnet, aber nicht

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Europäische Sozialcharta (revidiert)

vom 3. Mai 1996 (von Deutschland unterzeichnet, aber bisher nicht ratifiziert.) Präambel Die Unterzeichnerregierungen, Mitglieder des Europarats, in der Erwägung, daß es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herzustellen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu wahren und zu verwirklichen und

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Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden

vom 9. November 1995 (von Deutschland bisher nicht unterzeichnet; noch nicht in Kraft getreten.) Präambel Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Protokoll zu der am 18. Oktober 1961 in Turin zur Unterzeichnung aufgelegten Europäischen Sozialcharta (im folgenden als „Charta“ bezeichnet) unterzeichnen, entschlossen, neue Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die

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Europäische Sozialcharta

vom 18. Oktober 1961 [Amtliche Übersetzung Deutschlands] (maßgeblich sind nur die englische und französische Fassung) Präambel Die Unterzeichnerregierungen, Mitglieder des Europarats, in der Erwängung, daß es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herzustellen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu wahren

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